COOPERATIVE / DAS MODELL
Genossenschaft
verstehen.
Eine Genossenschaft organisiert gemeinsamen wirtschaftlichen Nutzen. Für unsere Cooperative bedeutet das: Praxiswissen, Software und Gestaltungssysteme gemeinsam pflegen und weiterentwickeln. Hier erklären wir das Prinzip und was ein Anteil daran bedeutet.
01 / DAS GRUNDPRINZIP
Gemeinsam tragen.
Gemeinsam profitieren.
Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen, das seine Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb fördert. Sie kann wirtschaftlich arbeiten und Gewinne erzielen. Entscheidend ist der Nutzen für ihre Mitglieder; die Rechtsform ist nicht automatisch gemeinnützig.
Gemeinsamer Zweck
Die Mitglieder bündeln Mittel und Verantwortung für Leistungen, die sie gemeinsam besser organisieren können.
Mitbestimmung
Grundsätzlich hat jedes Mitglied eine Stimme. Gesetz und Satzung können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorsehen.
Verbindliche Regeln
Die Satzung legt Zweck, Beteiligung und organisatorische Regeln fest. Mitgliedschaft bringt Rechte und Pflichten mit sich.
02 / AUF UNSERE TECHNOLOGIE BEZOGEN
Praxiswissen wird
gemeinsame Grundlage.
Kunden bringen Aufgaben, Fachwissen und Finanzierung ein. Das Team entwickelt und erprobt Lösungen. Die Cooperative soll den wiederverwendbaren Teil dieser Arbeit dauerhaft nutzbar halten.
Software und technische Kits
Module, Schnittstellen und erprobte Verfahren sollen dokumentiert, gepflegt und in weiteren Projekten verbessert werden.
UX- und Designsysteme
Bewährte Bedienmuster und Gestaltungskomponenten helfen, neue Anwendungen verständlich und konsistent aufzubauen.
Digitale Souveränität
Offene Grundlagen und dokumentiertes Wissen sollen es ermöglichen, Systeme zu verstehen, anzupassen und unabhängig weiterzuentwickeln.
Ein Beispiel: Mehrere Kunden benötigen Freigabeabläufe. Ein gemeinsam gepflegter Baustein kann die Grundlage liefern; individuelle Anforderungen bleiben Teil des jeweiligen Projekts. Kundendaten und vertrauliche Inhalte werden dadurch nicht gemeinschaftlich verfügbar. Maßgeblich bleiben Verträge und Lizenzen.
03 / DER GENOSSENSCHAFTSANTEIL
Ein Anteil trägt
das gemeinsame Unternehmen.
Ein Geschäftsanteil ist die in der Satzung festgelegte Beteiligungseinheit. Die darauf geleisteten Einzahlungen stärken das Eigenkapital der Genossenschaft. Ein Anteil ist kein Stundenpaket, kein Projektauftrag und kein Eigentumsrecht an einem bestimmten Softwaremodul.
Geschäftsanteil
Die Satzung bestimmt die Höhe eines Anteils und die erforderlichen Einzahlungen. Auch die Zahl der zu übernehmenden Anteile richtet sich nach den geltenden Regeln.
Geschäftsguthaben
Das ist der tatsächliche rechnerische Stand der Beteiligung: Einzahlungen sowie zugeschriebene Gewinne oder abgezogene Verluste.
Unternehmerische Beteiligung
Es gibt keine garantierte Rendite oder vollständige Rückzahlung. Verluste können das Guthaben mindern; bei Insolvenz kann die Einlage verloren gehen.
Reines Rechenbeispiel: Ein Anteil von 500 Euro und zwei übernommene Anteile ergeben eine Beteiligung von 1.000 Euro. Bei vollständiger Einzahlung beträgt das Guthaben zunächst 1.000 Euro. Das ist kein festgelegter Betrag für unsere Koop. Grundlagen: § 7 GenG und § 19 GenG.
04 / HÄUFIGE FRAGEN
Was bedeutet
Beteiligung konkret?
Kaufen mehr Anteile mehr Stimmen?
Grundsätzlich gilt eine Stimme je Mitglied. Eine höhere Kapitalbeteiligung führt nicht automatisch zu mehr Stimmrechten. Etwaige Ausnahmen müssen den gesetzlichen und satzungsmäßigen Regeln entsprechen.
Werden frühere Aufträge zu Anteilen?
Nein. Kundenaufträge tragen zur Wissensentwicklung bei, werden aber nicht nachträglich zu Geschäftsanteilen. Mitgliedschaft entsteht grundsätzlich durch Beitrittserklärung und Zulassung; für Gründungsmitglieder gelten eigene Regeln.
Ist jeder Zugang zu Software im Anteil enthalten?
Nein. Welche Leistungen die Cooperative anbietet und wie ihre Nutzung geregelt oder vergütet wird, ist gesondert festzulegen. Bestehende Open-Source-Lizenzen gelten unabhängig davon.
Was passiert beim Austritt?
Die Abrechnung erfolgt nach Gesetz und Satzung auf Basis der maßgeblichen Vermögenslage. Auszahlungsbetrag und Zeitpunkt entsprechen nicht zwingend der ursprünglichen Einzahlung. Ein Anteil ist kein täglich verfügbares Sparguthaben.
Zum Nachlesen: Mitgliedschaft (§ 15 GenG), Stimmrecht (§ 43 GenG), Ausscheiden (§ 73 GenG).
05 / UNSERE COOPERATIVE
Das Prinzip steht.
Die Regeln entstehen.
Für unsere Koop ist die Genossenschaft die vorgesehene Organisationsform. Anteilshöhe, Aufnahmebedingungen, mögliche Beiträge und Leistungen sowie Regeln zu Überschüssen, Austritt und Nachschusspflichten sind noch festzulegen. Diese Seite erläutert das Modell und ersetzt keine beschlossene Satzung.
Wir werben nicht um Mitglieder. Beteiligung soll aus bewährter Zusammenarbeit und einem konkreten Beitrag zum gemeinsamen Wissen entstehen. Wir vermitteln keine Jobs und betreiben keinen Auftragsmarktplatz.
Unsere Arbeit bleibt mit Drupal und weiteren Open-Source-Communities verbunden. Die Cooperative soll die gemeinsame Pflege und Weiterentwicklung von Wissen verbindlich organisieren und vorhandene offene Grundlagen respektieren.
Allgemeine Erläuterung zum deutschen Genossenschaftsmodell · Stand: 13.09.2026